Hessischer Gründerpreis – jetzt noch bewerben!
Junge Gründer können sich bis zum 28.08.2018 für den Hessischen Gründerpreis 2018 bewerben. Der renommierte Preis für Gründer und Start-ups aus Hessen wird am 07.11.2018 in der Landeshauptstadt Wiesbaden verliehen.
Teilnahmebedingungen
Seit dem Jahr 2003 werden mit dem Hessischen Gründerpreis junge Unternehmen ausgezeichnet, die nicht länger als fünf Jahre am Markt agieren und deren Hauptsitz sich in Hessen befindet. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Gründer zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes nicht mehr auf staatliche Mittel angewiesen sind.
In diesem Jahr wird erstmals zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien „Mutige Gründung“, „Gesellschaftliche Wirkung“, „Innovative Geschäftsidee“ auch ein Sonderpreis für „Gründungen aus der Hochschule“ vergeben.
Chancen erkennen und nutzen
Der Hessische Gründerpreis ermöglicht den Teilnehmern, ihr Unternehmen vorzustellen, Aufmerksamkeit zu erwecken und ihr Netzwerk auszubauen. Durch die Vergabe des Preises sollen die erbrachten Leistungen erfolgreicher Gründer gewürdigt und pressewirksam dargestellt werden.
Als Auszeichnung ihrer Leistungen erhalten die Teilnehmer keine Geld- oder Sachpreise. Stattdessen werden die Halbfinalisten und Finalisten aktiv in die Öffentlichkeitsarbeit rund um den Hessischen Gründerpreis einbezogen. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, ihren Bekanntheitsgrad signifikant zu erhöhen und ihr Unternehmen zu positionieren.
„Das Netzwerk ist die wichtigste Basis für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Daher sollte jede Chance wahrgenommen werden, um dieses Netzwerk auszubauen“, so Dr. Andreas Walkenhorst, Leiter des accadis Institute of Entrepreneurship.
Interesse geweckt? Mehr Infos finden Sie auf der Website zum Hessischen Gründerpreis. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Bild (c) Hessischer Gründerpreis 2017 | Glückliche GewinnerInnen des Hessischen Gründerpreises 2017 gemeinsam mit Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir